Dienstag, 19. Januar 2010

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„An Neger, äh Schwarzafrikaner und Türken vermieten wir nicht“, hatte eine Hausmeisterin gesagt, als die Familie zur Wohnungs-besichtigung kam. Dafür muss die Immobilienverwaltung, die die Hausmeisterin beauftragt hatte, jetzt zahlen: 5000 Euro Schmerzensgeld und 56 Euro für die Fahrkosten der Familie. Dies entschied der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am Dienstag (Az. OLG Köln 24 U 51 / 09). Das Ehepaar „schwarz-afrikanischer Herkunft“ hätte wegen seiner Hautfarbe als Mieter nicht zurückgewiesen werden dürfen, argumentierten die Richter. Das Landgericht Aachen hatte die Klage im März 2009 abgelehnt."









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