Mittwoch, 2. Dezember 2009

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"Eindeutig verweigern kann ein Arbeitsloser danach eine Bewerbung nur in einem Bordell oder in einem Nachtclub. Dahin, so die Behörde, würden Leistungsempfänger "nicht zur Bewerbung aufgefordert". Wird die Stelle dagegen von einem Unternehmen wie Blackwater, einer Abmahnkanzlei oder der NPD angeboten, dann müssen sich Arbeitslose möglicherweise auch dann bewerben, wenn die Beschäftigung die oben aufgeführten Nachteile mit sich bringen würde."

Siehe dazu diverse ISLA-Beiträge, wie Warrior Princesses traumatisiert, trainiert, geformt und geführt werden.








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