Sonntag, 1. Januar 2012

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"Die Verfassungsmäßigkeit des geheimen Abhörprogramms des US-Geheimdienstes NSA ist nach wie vor umstritten. Die beteiligten Netzbetreiber, die das Abhören ihrer Kunden ohne richterliche Genehmigung ermöglicht haben, sind durch ein rückwirkendes Gesetzes (FISA Paragraph 802a) vor Haftungsansprüchen geschützt.
Trotzdem brachten US-Bürger Sammelklagen gegen Netzbetreiber ein, weil sie die entsprechende Klausel des "Foreign Intelligence Surveillance Act" für verfassungswidrig halten. 33 solcher Klagen hat das Bundesberufungsgericht des Ninth Circuit nun in zweiter Instanz abgewiesen (PDF) – die rückwirkende Haftungsbefreiung ist demnach verfassungskonform.
Ein weiteres Verfahren haben dieselben drei Richter aber wiederbelebt: In zwei als "Jewel vs. NSA" bekannten Sammelklagen werden direkt die NSA, das Justizministerium sowie hochrangige ehemalige und aktuelle Amtsträger belangt. Zu den Beklagten zählen der aktuelle Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, sowie Ex-Präsident George W. Bush. Letzterer hatte das lange Zeit geheime Abhörprogramm vor rund zehn Jahren eingeführt."















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