"Deshalb meine Forderung, dass diese Spurenakten zu den Hauptakten beigezogen werden, denn dann gehören sie zu den Akten des Strafverfahrens und die Bundesanwaltschaft könnte umfassend Einsicht gewähren. Bisher läuft dies nach Polizeirecht und hier haben die Anwälte der Opfer angeblich aus Datenschutzgründen keinen Anspruch in die Einsicht der Polizeiakten. Die Forderung, diese Spurenakten vollständig und ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen und zu den Hauptakten beizuziehen ist nun vom bayerischen Landtag insbesondere von den Grünen und der SPD aufgegriffen worden.
Daneben existieren zum Oktoberfestattentat auch noch Stasi-Unterlagen...
Werner Dietrich: Ja. Seit etwa drei Jahren ist bekannt, dass die Stasi in umfassender Weise zum Oktoberfestattentat mit eigenen Agenten recherchiert hat, die teilweise in den ermittelnden westdeutschen Apparaten tätig waren: Das waren Personen aus dem bayerischen Innenministerium, aus dem bayerischen und baden-württembergischen Landeskriminalamt und auch dem Verfassungsschutz. Hier gibt es gleichfalls die Forderung, diese an die 15.000 Blätter Stasi-Unterlagen umfassend beizuziehen und bezüglich des Oktoberfestattentats und auch anderen Parallelattentaten, die mit ähnlichen Bomben in ähnlicher Weise und möglicherweise ähnlicher Täterstruktur verübt worden sind, weiter zu recherchieren.
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