Samstag, 5. Februar 2011

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"Woran erkennt man einen kirchlichen Kindergarten? Woran ein katholisches Altersheim, woran ein evangelisches Krankenhaus? In Zukunft daran, dass dort immer mehr Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an der Pinnwand hängen. Die Straßburger Richter verändern das Arbeitsrecht, das in diesen Häusern zu gelten hat.
... Dieses jüngste Urteil zeigt, dass in Straßburg nicht blindwütig laizistische Richter sitzen, die ohne jedes Verständnis für die Interessen der Kirchen agieren. Die Richter dort sind aber nicht bereit, das umfassende, Arbeitnehmer so oft diskriminierende Sonderarbeitsrecht zu akzeptieren, das in Deutschland im Bereich der kirchlichen Wohlfahrt praktiziert wird." (Siehe auch)


















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