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"Der Politikwissenschaftler geht von einer grundsätzlichen Durch-führbarkeit eines Volksentscheids aus, sofern politischer Wille vorhanden sei. Demokratietheoretische Einwände sieht Thomas König nicht: „Die üblicherweise gegen Volksentscheide vor-gebrachten Argumente, etwa die Gefahren einer unpräzisen Fragestellung und die mögliche Uninformiertheit der Bürger, sind bei Stuttgart 21 wohl kaum zutreffend. Außerdem hat ausgerechnet Baden-Württemberg seine Entstehung im Jahr 1952 einem Volksentscheid zu verdanken, man könnte also durchaus an eine hiesige Verfassungstradition anknüpfen.“"
(Was ist eine "Schlichtung im Big-Brother-Format"? Und wer ist Big Brother? Der Bürger, der sich informiert? Und sollte es so stimmen, dann sind laut OB Palmer, Tübingen, sehr viele Fakten durch diese öffentliche Kommunikation auf den Tisch gekommen, die vorher trotz Aufforderung (offiziell...) nicht geliefert worden waren.)
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