Dienstag, 17. November 2009

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"Mehrere Fahnder wurden indes gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt - mit Hilfe von Gutachten, die der jetzt verurteilte Psychiater Thomas H. aus Frankfurt am Main verfasst hatte. In den Expertisen werden den Beamten "Anpassungsstörungen" oder eine "paranoid querulatorische Entwicklung" unterstellt, für die es keinerlei Aussicht auf Besserung gebe. Obwohl zum Teil erst 36 Jahre alt, wurden die Fahnder daraufhin in den Ruhestand versetzt - zwei von ihnen verdienen inzwischen ihr Geld als Steuerberater.
Vier Fahnder wehrten sich jedoch gegen die Entfernung aus dem Amt und legten die Gutachten der Landesärztekammer vor. Die erkannte schon nach einer ersten Durchsicht der dürren Expertisen den "hochgradigen" Verdacht einer "Gefälligkeitsbegutachtung". Die Kammer leitete ein berufsständisches Verfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht Gießen ein, das den Verdacht jetzt bestätigte."









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