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"Die Eltern des Mädchens hatten beim Schulamt vergeblich die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragt. Sie erklärten, sie befürworteten eine strenge Auslegung des Korans. Diese gebiete ihnen, Kinder schon ab dem siebten Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Das Verwaltungsgericht hatte die Befreiung abgelehnt, weil die Tochter sich durch entsprechende Schwimmbekleidung vor den Blicken anderer schützen könne."
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