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Der Vorwurf wiegt schwer: Ein Psychiater soll dem Land mit Gefälligkeitsgutachten geholfen haben, unliebsame Steuerfahnder loszuwerden. Die Oppositionsparteien verlangen Aufklärung. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Der Psychiater soll die Steuerfahnder mit fragwürdigen Gutachten dienstunfähig geschrieben haben, lautet der von der hessischen Landesärztekammer erhobene Vorwurf, wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» berichtet. Die Praxis- und Büroräume des Mediziners seien bereits durchsucht worden. Das von der Kammer angestrengte Verfahren kann bis zur Erklärung der Berufsunwürdigkeit gehen.
Wegen interner Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern und der der Leitung der hessischen Finanzbehörde soll der Arzt in mindestens vier Fällen die Beamten für «dienstunfähig» erklärt haben. Die Diagnosen lauteten dem Bericht zufolge unter anderem auf «Anpassungsstörung» oder «paranoid-querulatorische Entwicklung». Die Steuerfahnder seien daraufhin gegen ihren Willen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden. Der Mediziner erklärte laut «Spiegel», er habe seine Gutachten ordnungsgemäß und handwerklich sauber erstellt. Die Landesärztekammer werfe dem Arzt dagegen «Gefälligkeitsgutachten» und Missachtung der ärztlichen Sorgfaltspflicht vor.
Hintergrund ist eine länger zurückliegende Affäre in der hessischen Steuerverwaltung. Zahlreiche Steuerfahnder hatten sich gegen eine interne Verfügung aus dem Jahr 2001 gewandt, die Geldtransfers ins Ausland unter 500.000 Mark als steuerrechtlich unverdächtig einstufte und so die Verfolgung zahlreicher Steuerflüchtlinge untersagte.
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