ins europäische Ausland nach Guantanamo? Das geht offenbar mittlerweile.
Durch "Brüssel" bzw. durch die Europäische Union wurde/wird auf "kaltem Wege" das Ausliferungsverbot des Art. 16 II Satz 1 Grundgesetz (GG) und das Folterverbot des Art. 104 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) "ausgehebelt".