Zu berücksichtigen gilt:
"Bei der Beurteilung dissoziativer Störungen sind laut DSM-IV transkulturelle Aspekte zu berücksichtigen, da es Gesellschaften gibt, in denen dissoziative Zustände Bestandteile kultureller Aktivitäten oder religiösen Erfahrungen sind. Da Dissoziation in dem Sinne nicht krankhaft sei und beim Betroffenen nicht zu Leid führte, er auch nicht um Hilfe bitte, könne sie hier nicht als pathologisch beurteilt werden."